Jetzt Förderung für Ihre Pelletheizung sichern!
Innovationsförderung für Holzkessel mit Brennwertnutzung oder Staubfilter
Anstelle der Basisförderung wird beim Einbau einer Pelletheizung mit Brennwerttechnik oder mit einem Staubfilter 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung gezahlt, undzwar nicht nur im Gebäudestand, sondern auch im Neubau!
Dabei gelten die folgenden Förderbeträge: (siehe Übersicht rechts)
Bei Kombikesseln wird die Innovationsförderung für eine Anlagenkomponente gezahlt, für die andere Komponente im Gebäudestand zusätzlich der Betrag der Basisförderung für Kombikessel (Pellet/Scheitholz und Hackschnitzel/Scheitholz) sowie für Hackschnitzel- und Scheitholzkessel finden Sie hier.Bei der Nachrüstung bestehender Anlagen werden für Brennwerttechnik und Staubfilter pauschal je 750 EUR gezahlt.Eine Übersicht über die Förderbeträge der Basis- und Innovationsförderung finden Sie hier.
Ihre jährlichen Heizkosten
Anstelle der Basisförderung wird beim Einbau einer Pelletheizung mit Brennwerttechnik oder mit einem Staubfilter 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung gezahlt, undzwar nicht nur im Gebäudestand, sondern auch im Neubau!
Dabei gelten die folgenden Förderbeträge: (siehe Übersicht rechts)
Bei Kombikesseln wird die Innovationsförderung für eine Anlagenkomponente gezahlt, für die andere Komponente im Gebäudestand zusätzlich der Betrag der Basisförderung für Kombikessel (Pellet/Scheitholz und Hackschnitzel/Scheitholz) sowie für Hackschnitzel- und Scheitholzkessel finden Sie hier.Bei der Nachrüstung bestehender Anlagen werden für Brennwerttechnik und Staubfilter pauschal je 750 EUR gezahlt.Eine Übersicht über die Förderbeträge der Basis- und Innovationsförderung finden Sie hier.
Antragstellung für Privatpersonen im Neu- und Bestandsbau
Im Bestandsbau haben Sie nach Einbau der Pelletheizung – sofern diese in der Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt ist – maximal neun Monate Zeit, um den Antrag auf Förderung beim BAFA einzureichen.
Benötigt werden dabei folgende Dokumente:
- Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
- Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
- Vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie
- Schornsteinfegerabnahmebescheinigung für die Biomasseanlage
- Unternehmen müssen die Förderung VOR Inbetriebnahme der Pelletheizung beantragen!